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Häufige Fragen zur Immobilienbewertung (FAQ)

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten kann sinnvoll sein, wenn der Wert einer Immobilie für eine wichtige finanzielle, steuerliche oder rechtliche Entscheidung nachvollziehbar ermittelt werden soll. Typische Anlässe sind Erbschaften, Schenkungen, Scheidungen, Vermögensauseinandersetzungen oder bestimmte steuerliche Fragestellungen.

Welche Gutachtenart benötigt wird, hängt vom konkreten Zweck und den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens ab.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Kaufpreis?

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der unter den gesetzlich beschriebenen Voraussetzungen ermittelte Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Der tatsächliche Kaufpreis ist dagegen der Preis, auf den sich Käufer und Verkäufer im konkreten Geschäft einigen.

Beide Werte können übereinstimmen, müssen es aber nicht.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Bei der Wertermittlung werden unter anderem die Lage, die Grundstücksmerkmale, der Zustand, die Nutzung und die relevanten Marktverhältnisse berücksichtigt. Je nach Objekt und Bewertungsanlass kommen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren infrage.

Die Auswahl und Anwendung der Verfahren richten sich nach den maßgeblichen gesetzlichen und fachlichen Vorgaben.

Wie läuft der Bewertungsprozess ab?

  • Erstgespräch & Angebot: Unverbindliche Klärung Ihres Anlasses und Abstimmung des Gutachtenumfangs.

  • Ortstermin: Persönliche und gründliche Besichtigung der Immobilie inkl. Fotodokumentation.

  • Recherche & Analyse: Einholung von Daten beim Gutachterausschuss, Bauamt und Grundbuchamt.

  • Auswertung: Ermittlung des Verkehrswerts anhand normierter Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).

  • Übergabe: Übermittlung des fertigen Gutachtens in digitaler und gedruckter Form.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Die Kosten hängen insbesondere vom Bewertungsanlass, der Art und Komplexität der Immobilie, dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen und den Anforderungen an das Gutachten ab.

Nach einem Erstgespräch kläre ich mit Ihnen den benötigten Leistungsumfang und erstelle ein individuelles Angebot.

Welches Einzugsgebiet deckt das Sachverständigenbüro ab?

Mit unseren Standorten in Ohlstadt (Bayern) und Langenfeld (NRW) sind wir flexibel und bieten eine bundesweite Bewertung an. Schwerpunktmäßig betreuen wir:

  • Region Bayern: Ohlstadt, Garmisch-Partenkirchen, Murnau am Staffelsee, Bad Tölz, Weilheim-Schongau, Starnberg, Penzberg, Wolfratshausen und der Großraum München.

  • Region NRW: Langenfeld, Düsseldorf, Köln, Leverkusen, Frankfurt, Kreis Mettmann (Hilden, Monheim, Haan), Solingen, Wuppertal, Remscheid, Velbert.

Warum sollte ich eine zertifizierte Sachverständige beauftragen?

Zertifizierungen (wie nach DIN EN ISO/IEC 17024) gewährleisten, dass die Gutachterin über eine geprüfte, hohe fachliche Qualifikation verfügt und regelmäßigen Kontrollen unterliegt. Dies sichert eine hohe Qualität des Gutachtens und sorgt für die Akzeptanz bei Behörden, Gerichten und Banken.

Wird das Gutachten vom Finanzamt oder Gericht anerkannt?

Das hängt vom jeweiligen Verfahren, dem Bewertungsanlass und den formalen sowie inhaltlichen Anforderungen ab. Ein Gutachten muss für den vorgesehenen Zweck geeignet sein und die jeweils maßgeblichen Anforderungen erfüllen.

Deshalb klären wir vor der Beauftragung, wofür die Wertermittlung benötigt wird und welche Anforderungen im konkreten Fall zu berücksichtigen sind. Eine pauschale Anerkennung kann nicht für jeden Einzelfall zugesichert werden.

Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?

DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine internationale Norm für die Zertifizierung von Personen. Sie beschreibt Anforderungen an die Zertifizierung und deren Verfahren.

Welche Aussagekraft eine konkrete Zertifizierung hat, hängt unter anderem von der zertifizierenden Stelle, dem zertifizierten Fachbereich und der Gültigkeit des Zertifikats ab.

Kann ich zunächst eine Frage stellen, ohne direkt ein Gutachten zu beauftragen?

Ja. Sie können mir zunächst den Bewertungsanlass und die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie schildern. Wir besprechen, welche Art der Bewertung infrage kommt und welche Informationen für eine weitere Einschätzung benötigt werden.

„Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Nachricht – ich berate Sie unverbindlich zu Ihrem Anliegen!“

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